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Gebäudeversicherung für Hauseigentümer – umfassender Schutz für Ihr Eigenheim
Eine Wohngebäudeversicherung ist für Hausbesitzer unverzichtbar: Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Hagel können Ihr Eigenheim schwer beschädigen. Eine passende Gebäudeversicherung schützt vor den finanziellen Folgen – und sichert Ihre Existenz.
Ihr Haus ist meist die größte Investition Ihres Lebens. Doch was passiert, wenn ein Sturm das Dach abdeckt, ein Rohrbruch das Haus flutet oder ein Brand Teile des Gebäudes zerstört? Ohne Versicherungsschutz können die Sanierungskosten schnell in die Hunderttausende gehen. Eine Wohngebäudeversicherung schützt Sie vor genau solchen Schäden.
💡 Wichtig: Die Wohngebäudeversicherung deckt nur das Gebäude selbst ab – für Möbel, Kleidung oder Technik ist eine separate Hausratversicherung notwendig.
Das Wohngebäude: inklusive fester Einbauten wie Einbauküchen oder Sanitäranlagen
Nebengebäude: z. B. Garagen, Carports, Gartenhäuser
Gebäudezubehör: z. B. Brennholz, Werkzeuge, Markisen, Alarmanlagen
Optional: Pool, Wasseraufbereitungsanlagen, Solaranlagen – je nach Tarif
Die genauen Leistungen richten sich nach dem jeweiligen Tarif und können individuell angepasst werden.
Eine klassische Wohngebäudeversicherung schützt Ihr Haus u. a. gegen:
Feuer
Leitungswasserschäden (z. B. Rohrbruch)
Blitzschlag, Explosion
Sturm und Hagel
Elementargefahren (z. B. Überschwemmung, Erdrutsch, Schneedruck – je nach Vertrag)
✅ Tipp: Achten Sie darauf, dass Ihr Tarif auch Nebenkosten wie Hotelunterbringung, Abbrucharbeiten oder Sachverständigenkosten abdeckt.
Wird Ihr Haus mit zu niedriger Versicherungssumme abgesichert, droht im Schadenfall eine gekürzte Leistung.
👉 Beispiel: Bei einem Gebäude im Wert von 300.000 €, aber einer Versicherungssumme von nur 150.000 €, ersetzt der Versicherer nur 50 % des Schadens.
Lösung:
Unterversicherungsverzicht vereinbaren
Gleitende Neuwertversicherung abschließen – so wird Ihre Police automatisch an Baukostensteigerungen angepasst
Alternativ: Wohnflächenmodell nutzen (fester Beitrag pro m² Wohnfläche)
Für alle Hausbesitzer, egal ob Eigennutzer oder Vermieter.
Banken fordern in der Regel bei einer Immobilienfinanzierung mindestens eine Feuerversicherung.
Bei einem Eigentümerwechsel geht die bestehende Gebäudeversicherung automatisch auf den Käufer über – dieser kann sie innerhalb von vier Wochen kündigen oder zum Jahresende wechseln.
Ob Überschwemmung, Rückstau oder Erdrutsch – Naturgefahren nehmen zu.
Eine Elementarschadenversicherung ergänzt den Basisschutz Ihrer Gebäudeversicherung und sollte unbedingt mit eingeschlossen werden. Die Höhe der Prämie hängt von der Risikoeinstufung Ihrer Region ab.
Eine individuell abgestimmte Gebäudeversicherung schützt Ihr Zuhause umfassend. Vergleichen Sie jetzt über 100 Tarife mit VSL Versicherungsmakler Neuhof / Fulda und sparen Sie bis zu 70 % – bei vollem Schutz.
✔ Persönliche Beratung
✔ Versicherung ohne Unterversicherung
✔ Individuelle Zusatzleistungen
📞 Jetzt beraten lassen und Ihr Zuhause richtig absichern!
Erstinformation zum Vermittlerstatus gem. § 15 VersVermV
Jürgen Link
VSL /// VersicherungsService Link
Am Kahlberg 8
36119 Neuhof
Telefon: 06655-749962
E-Mail: vsl@Juergen-Link.de
- nachfolgend Versicherungsmakler genannt -
"Jürgen Link VSL /// VersicherungsService Link" ist als Versicherungsmakler auf der Grundlage einer Gewerbegenehmigung gem. § 34 d Abs. 1 Gewerbeordnung tätig. Die Tätigkeit des Versicherungsmaklers beinhaltet die Beratung.
Erlaubnisbehörde für die Erteilung vorgenannter Gewerbegenehmigung ist:
Industrie- und Handelskammer Fulda
Heinrichstraße 8
36037 Fulda
Der Kunde kann die Eintragung im Vermittlerregister bei der gemeinsamen Registerstelle überprüfen:
Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK)
Breite Straße 29, 10178 Berlin
Telefon: 0180-6005850 (0,20 Euro/Anruf)
Fax: +49 (0) 30-20308-1000, E-Mail: infocenter@berlin.dihk.de,
Registerabruf: www.vermittlerregister.info
Die Registrierungs-Nummer des Versicherungsmaklers lautet: D-1BFP-S58MA-62
Bei Streitigkeiten kann sich der Kunde zur außergerichtlichen Streitbeilegung an nachfolgende Schlichtungsstellen wenden:
Schlichtungsstellen - außergerichtliche Streitbeilegung
Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 08 06 32, 10006 Berlin
www.versicherungsombudsmann.de
Ombudsmann für private Kranken- und Pflegeversicherung
Postfach 06 02 22, 10052 Berlin
www.pkv-ombudsmann.de
Schlichtungsstelle für gewerbliche Versicherungs-, Anlage- und Kreditvermittlung
Glockengießerwall 2, 20095 Hamburg
www.schlichtung-finanzberatung.de
Der Versicherungsmakler erhält seine Vergütung von den Versicherungsgesellschaften in Form einer Provision/Courtage, die in der Versicherungsprämie des Kunden enthalten ist. Die Zahlung eines Honorars durch den Kunden bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
Mitteilung zur Beratungsgrundlage, § 60 VVG herunterladen ![]()
Im durchgeführten Produktvergleich wurden Wohngebäudeversicherungsverträge (nachfolgend das Versicherungsprodukt genannt) von 15 Versicherern und 9 Assekuradeuren (zusammen nachfolgend Gesellschaften genannt) berücksichtigt. Generell berücksichtigt der Vermittler keine so genannten Direktversicherer und Gesellschaften, welche dem Vermittler keine Courtage zahlen oder mit diesem nicht zusammenarbeiten.
Nach der Recherche des Vergleichsprogrammherstellers, die anhand der von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) veröffentlichten Versichererlisten* und anderer öffentlich zugänglicher Quellen durchgeführt wurde, bieten das Versicherungsprodukt 72 Versicherer auf dem deutschen Versicherungsmarkt an. Aufgrund des Umstandes, dass die BaFin keine gesonderte Versichererliste für das Versicherungsprodukt veröffentlich hat, und der eingeschränkten Recherchemöglichkeiten sind allerdings bzgl. der genannten Zahl der Versicherer Abweichungen möglich. Ferner sind auf dem deutschen Versicherungsmarkt Assekuradeure tätig, die für die Versicherer hinsichtlich des Versicherungsprodukts spezielle Deckungskonzepte entwickeln und diese unter dem Namen des Assekuradeurs am Markt anbieten. Eine Angabe der Zahl der Assekuradeure ist dem Vermittler nicht möglich, da die BaFin diesbzgl. keine Listen veröffentlicht.
Die Empfehlung des Vermittlers beruht demnach auf einer eingeschränkten Versicherer- und Vertragsauswahl und damit auf einer eingeschränkten Beratungsgrundlage des Vermittlers.
Dem Vermittler ist nicht bekannt, welchen Marktanteil die berücksichtigten Gesellschaften und Versicherungsverträge im Verhältnis zum gesamten deutschen Versicherungsmarkt halten. Der Vermittler hat keinen Zugang zu etwaigen Statistiken, aus denen er auch nur schätzungsweise Informationen zum Marktanteil der berücksichtigten Gesellschaften und Versicherungsverträge ableiten könnte. Es ist somit möglich, dass die von dem Vermittler berücksichtigten Gesellschaften und Versicherungsverträge nur einen geringen Marktanteil der in Deutschland angebotenen Versicherungen abdecken.
Der Produktvergleich beruht nicht auf einer eigenen Marktuntersuchung des Vermittlers, sondern auf den Informationen einer marktüblichen Vergleichssoftware für Versicherungsvermittler.
Gesellschaften, welche bei dem Produktvergleich berücksichtigt wurden, werden nachfolgend unter "Teilnehmende Gesellschaften" aufgelistet.
* Quelle: https://portal.mvp.bafin.de/database/InstInfo/sucheForm.do
Teilnehmende Gesellschaften:
Versicherer/ Versicherungsgesellschaften:| Bauartklassen-Einteilung (BKL) - (Fertighäuser siehe unten) | |
| Außenwände | Dachung |
| BAK I - Massiv-Mauerwerk, Beton | Hart, z.B.
Ziegel, Schiefer, Betonplatten, Metall, gesandete Dachpappe |
| BAK II - Stahl- oder Holzfachwerk mit Stein- und Glasfüllung; Stahl- oder Stahlbetonkon-struktion mit Wandplatten-verkleidung aus nicht brennbarem Material (z.B. Profilblech, Asbestzement; kein Kunststoff) | siehe 1 |
| BAK III - Holz, Holzfachwerk mit Lehmfüllung, Holzkonstruk-tion mit Verkleidung jeglicher Art, Stahl- oder Stahlbeton-konstruktion mit Wandplat-tenverkleidung aus Holz oder Kunststoff, Gebäude mit einer oder mehreren offenen Seiten | siehe 1 |
| BAK IV - wie Klasse I oder II | Weich z.B. vollständig oder teilweise Eindeckung mit Holz, Ried, Schilf, Stroh u.ä. |
| Fertighausgruppen (FGH) | |
| Außenwände | Dachung |
| FHG I - In allen Teilen - einschl. der tragenden Konstruktion - aus feuerbeständigen Bauteilen (massiv) | hart, z.B. Ziegel, Schiefer, Betonplatten, Metall, gesandete Dachpappe |
| FHG II -
Fundament massiv, tragende Konstruktion aus Stahl, Holz,
Leichtbauteilen oder dergleichen, außen mit
feuerhemmenden Bauteilen bzw. nicht brennbaren Baustoffen
verkleidet (z.B. Putz, Klinkersteine, Gips-platten, Asbestzement, Profilblech, kein Kunststoff |
siehe 1 |
| FHG III - Wie FHG II, jedoch ohne feuerhemmende Ummantelung bzw. Verkleidung | siehe 1 |