Kennen Sie den Unterschied zwischen einem Versicherungsmakler und einem Versicherungsvertreter?
Versicherungen sind in jedem Haushalt und Unternehmen ein erheblicher Kostenfaktor. Umso wichtiger ist es, nicht nur irgendeine Versicherung abzuschließen – sondern die richtige.
Viele Privatpersonen und Unternehmen haben in der Vergangenheit negative Erfahrungen mit Versicherungsvertretern oder sogenannten „Versicherungsberatern“ gemacht. Kein Wunder also, dass sich immer mehr Menschen für die kostenlose Zusammenarbeit mit einem unabhängigen Versicherungsmakler entscheiden – wie sie auch von Verbraucherzentralen, Berufsverbänden und Fachzeitschriften empfohlen wird.
Versicherungsmakler und Versicherungsvertreter üben zwei grundlegend verschiedene Berufe aus – mit jeweils anderen Zielen und Pflichten.
Vertritt ausschließlich die Interessen des Kunden
Ist unabhängig von Versicherungsgesellschaften
Handelt als treuhänderischer Sachwalter des Mandanten
Haftet dem Kunden gegenüber
Ermittelt den besten Versicherungsschutz auf dem gesamten Markt – maßgeschneidert und objektiv
Vertritt die Interessen der Versicherung, für die er tätig ist
Ist an einen oder mehrere Versicherer gebunden
Muss die Produkte „seiner“ Gesellschaft verkaufen
Handelt nicht unabhängig, sondern im Auftrag des Versicherers
Die Zusammenarbeit mit einem Versicherungsmakler basiert auf einem Maklervertrag und einer Maklervollmacht. Diese regeln:
die genauen Aufgaben und Zuständigkeiten des Maklers
die Kommunikation und Vertretung gegenüber den Versicherern
Ihre Rechte als Mandant, inklusive Beratungs- und Dokumentationspflichten
Seit dem Inkrafttreten des Versicherungsvermittlergesetzes im Jahr 2006 ist der Makler zudem verpflichtet, eine Beratungsdokumentation zu erstellen, sofern der Kunde nicht ausdrücklich (schriftlich) darauf verzichtet. Diese schützt Sie im Streitfall und sollte nicht leichtfertig abgelehnt werden.
Im offiziellen Vermittlerregister der IHK können Sie nachsehen, mit wem Sie es zu tun haben:
Versicherungsvertreter:
"Gebundener Versicherungsvertreter nach § 34d Abs. 4 GewO"
Versicherungsmakler:
"Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO"
Im Auftrag des Kunden bewertet der Makler – wie VSL VersicherungsService Link – den Versicherungsmarkt auf Basis Ihrer individuellen Anforderungen. Das Ziel: das beste Preis-Leistungs-Verhältnis für Ihre jeweilige Situation.
Beispiel:
Betriebshaftpflichtversicherung: z. B. bei der Haftpflichtkasse
Sachversicherung: z. B. bei der Allianz
Unfallversicherung: z. B. bei Generali
Diese Kombination ermöglicht:
optimale Absicherung
niedrigere Beiträge
mehr Leistung
kürzere Vertragslaufzeiten
Weil wir an keine Gesellschaft gebunden sind, bieten wir keine Standardlösungen, sondern genau den Schutz, der wirklich zu Ihnen passt.
Ein Versicherungsmakler wie VSL aus Neuhof / Fulda arbeitet in Ihrem Interesse, sucht die besten Lösungen auf dem gesamten Markt und begleitet Sie bei Bedarf vom Vertragsabschluss bis zur Schadenregulierung – ohne Extrakosten, dafür mit Mehrwert.
Lassen Sie sich unabhängig beraten – für Versicherungslösungen, die halten, was sie versprechen.