direkt zum Seiteninhalt
Logo von Versicherungsmakler Neuhof | Fulda - Versicherungsvergleiche
NEWS - Aktuelle Nachrichten zum Thema Versicherungen und Finanzen

 

 

 

Neuigkeiten aus der Finanz und Versicherungsbranche

VSL ///

VersicherungsService Link 

Ihr

Ver­sicherungs­makler Neuhof / Fulda

 

 

 

 


Finanz- und Versicherungs-News

Ferienjob, Praktikum oder Minijob – was Schüler wissen sollten

Ferienjob, Praktikum oder Minijob – was Schüler wissen sollten Ob im Supermarkt, im Eiscafé oder beim Ferienlager – viele Schüler nutzen die unterrichtsfreie Zeit, um erste Berufserfahrungen zu sammeln oder das Taschengeld aufzubessern. Dabei stellen sich oft Fragen zu Steuern und Versicherungsschutz. Wer ein paar Regeln kennt und beachtet, kann unbeschwert die Haushaltskasse aufbessern: Ferienjob, Praktikum oder Minijob – wo liegt der Unterschied?FerienjobEin Ferienjob ist eine sogenannte kurz...mehr ]

Schutz für sorgenfreies Campen

Schutz für sorgenfreies CampenSobald die Temperaturen steigen, heißt es für viele: ab ins Wohnmobil und los. Ob spontane Auszeit, lange Sommerferien oder Roadtrip durch Europa – Reisen mit dem Camper boomen. Laut ADAC besitzen mittlerweile rund 1,6 Millionen Deutsche ein eigenes Wohnmobil oder einen Wohnwagen. Doch bei aller Unabhängigkeit darf der Versicherungsschutz nicht auf der Strecke bleiben. Denn Wohnmobile sind deutlich komplexer als klassische Pkw – und i...mehr ]

Besser versorgt bei jedem Arztbesuch

Besser versorgt bei jedem ArztbesuchEs ist ein gutes Gefühl, wenn die Gesundheitskarte beim Arzt reicht. Doch steigende Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen führen weiterhin dazu, dass viele Behandlungen, Untersuchungen und Heilmittel aus dem Leistungskatalog gestrichen werden (müssen). Zuzahlungen, eingeschränkte Leistungen bis hin zu fehlender Kostenübernahme: Die GKV stößt an ihre Grenzen – besonders im ambulanten Bereich. Wer bei seiner Gesundheit keine Kompromisse mac...mehr ]

Mit dem Chef die Rente aufpolieren

Mit dem Chef die Rente aufpolierenOb Azubi, Teilzeitkraft oder Angestellte im Großkonzern – jeder, der arbeitet, hat Anspruch auf betriebliche Altersversorgung (bAV). Doch viele lassen diese Chance ungenutzt, obwohl sie nicht nur für mehr Sicherheit im Alter sorgt, sondern auch steuerliche Vorteile bietet. Wer sich rechtzeitig informiert, kann mit Unterstützung des Arbeitgebers eine attraktive Zusatzrente aufbauen – mit wenig Aufwand, aber spürbarem Effekt für später....mehr ]

VSL... Informationen aus erster Hand

Mit uns persönlichen Versicherungsbedarf erkennen

VSL/// VersicherungsServie Link steht als Ihr Ratgeber in Versicherungsfragen an Ihrer Seite. Für uns zählt, dass Sie einen sehr guten und kostengünstigen Versicherungsbestand haben. Mit unserem Online Service können Sie sich schnell einen Überblick verschaffen:
Versicherungsvergleichsrechner 
Bedarfsanalyse


Drohnenalarm: Was Sie dazu wissen müssen

Drohnenalarm: Was Sie dazu wissen müssen

Sie machen richtig Laune: Gerade bei gutem Wetter bringen private Flugdrohnen viel Spaß. Aber aus dem Spaß kann schnell Ernst werden. So kommen Hobby-Drohnen immer häufiger in die Nähe von Flugzeugen und gefährden deren Sicherheit. Im letzten Jahr haben Piloten von Verkehrsflugzeugen 88 Behinderungen durch Drohnen gemeldet, Tendenz steigend. Die meisten Zwischenfälle ereigneten sich im Großraum von Flughäfen.

Nach Schätzungen der deutschen Flugsicherung DFS gibt es in Deutschland schon eine Million Drohnen in Privatbesitz. Aber nicht überall dürfen die Multitalente starten. Neben Flughäfen zählen auch militärische Einrichtungen ebenso wie Gefängnisse oder Kraftwerke zu den Flugverbotszonen. Damit Hobbypiloten auf einen Blick erkennen, wo sie ihre Drohne starten dürfen, gibt es mittlerweile im iOS App-Store sowie im Google Play Store eine kostenlose DFS-DrohnenApp.

In der Vergangenheit war es manchmal schwierig oder sogar unmöglich, den Besitzer eines Flugobjektes zu ermitteln. Das hat sich mit der „Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten“ geändert. Sie verlangt für Drohnen ab 250 Gramm eine Art „Nummernschild“, das Informationen zum Besitzer liefert. Diese Flugobjekte dürfen zudem nur in Sichtweite betrieben werden. Für Geräte mit mehr als zwei Kilo Gewicht ist ein Kenntnisnachweis erforderlich. Ausnahmen gelten nur für Modellfluggelände. Für Flugmodelle und unbemannte Luftfahrtsysteme über fünf Kilogramm sowie bei Nachtbetrieb ist eine Erlaubnis der Landesluftfahrtbehörde Pflicht.

Nicht jede private Haft­pflichtversicherung zahlt für Schäden durch private Fluggeräte. Gerade ältere Verträge bieten keinen ausreichenden Schutz. Wir prüfen Ihren Vertrag und sagen Ihnen, worauf es ankommt.


Haft­pflichtversicherung – aber nicht irgendeine

Haftpflichtversicherung – aber nicht irgendeine

Zu wissen, dass man versichert ist, gibt ein gutes Gefühl. Das gilt auch für die Haft­pflichtversicherung. Schließlich macht jeder mal einen Fehler – und muss dann dafür geradestehen. Kein Wunder also, dass die private Haft­pflichtversicherung hierzulande zu den am häufigsten abgeschlossenen Verträgen überhaupt gehört. Im Jahr 2017 gab es in der deutschsprachigen Bevölkerung ab 14 Jahre rund 47,35 Millionen Menschen, die selber eine private Haft­pflichtversicherung (ohne Kfz) besaßen oder in deren Haushalt jemand anderes eine solche Versicherung abgeschlossen hat. So weit, so gut.

Aber nicht jeder Haft­pflichtvertrag ist noch auf der Höhe der Zeit. Wer seine Versicherung bereits vor vielen Jahren abgeschlossen und nie aktualisiert hat, muss häufig zu viel für zu schlechten Versicherungsschutz berappen. Denn Versicherungsbedingungen und Leistungsumfang haben sich im Laufe der Jahre ständig verbessert – nicht zuletzt eine Folge des Wettbewerbs unter den Versicherungsgesellschaften. Doch die Sache hat einen Haken: Die neuen Bedingungen mit besseren Leistungen gelten meist nur für neu abgeschlossene Verträge. Ältere Tarife bieten hingegen nur wenig Schutz und knausern beispielsweise bei den Versicherungssummen. So kann es passieren, dass ein langjährig bestehender Vertrag mit einer Deckungs­summe von einer Million Euro mehr kostet als die neu abgeschlossene Versicherung mit 50 oder sogar 60 Millionen Euro Höchstleistung.

Auch beim Leistungsumfang haben Kunden mit älteren Versicherungen häufig das Nachsehen. Oft fehlt der Schutz für deliktunfähige Kinder, die gemietete Ferienwohnung oder Gefälligkeitshandlungen. Ebenfalls oft nicht enthalten ist die so genannte Forderungsausfalldeckung. Hinter diesem etwas bürokratisch klingenden Begriff verbirgt sich eine nützliche Leistung: Wird man selbst geschädigt und kann seine Forderung nicht durchsetzen, weil der Verursacher des Schadens nicht versichert ist und über keine ausreichenden finanziellen Mittel verfügt, übernimmt die Versicherung den eigenen Schaden.

Jüngere Verträge bieten mehr für weniger Geld. Es lohnt sich also, den vorhandenen Versicherungsschutz von Zeit zu Zeit kritisch unter die Lupe zu nehmen. Zu kompliziert? Wir erledigen das für Sie.


VSL Versicherungs Gewinnspiel

VSL Versicherungs Gewinnspiel

Herzlichen Glückwunsch, Frau Eve‑Janina Mrohs!Ihr Engagement hat sich ausgezahlt: VSL /// VersicherungsService Link gratuliert Ihnen ganz herzlich zum Gewinn eines 50 € Amazon‑Gutscheins! Sie haben erfolgreich am Gewinnspiel zur Zahnversicherung teilgenommen (24.09.2017 – 08.10.2017) und sich damit diesen tollen Preis gesichert. Für alle, die diesm...mehr ]