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ALG II: Beiträge für Kfz-Haft­pflicht vom Einkommen absetzbar

ALG II: Kfz-Haft­pflichtversicherung als Abzug vom Einkommen möglich

Viele Bezieher von Grundsicherung (ALG II) sind auf ein Fahrzeug angewiesen – etwa für Arztbesuche, Kinderbetreuung oder die Suche nach Arbeit. Doch was passiert mit den Versicherungsbeiträgen zur gesetzlich vorgeschriebenen Kfz-Haft­pflichtversicherung? Gute Nachricht: Diese Beiträge können vom Einkommen abgesetzt werden, selbst wenn der ALG-II-Empfänger nicht der Eigentümer oder Versicherungsnehmer ist.

Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen stärkt Empfänger

Laut Urteil des LSG Niedersachsen-Bremen vom 27.11.2015 dürfen Beiträge zur Kfz-Haft­pflichtversicherung vom anrechenbaren Einkommen abgezogen werden – auch wenn:

  • der Betroffene nicht der Eigentümer, sondern nur Halter des Fahrzeugs ist

  • der ALG-II-Empfänger nicht selbst Versicherungsnehmer, sondern Dritte (z. B. Familienangehörige) Vertragspartner sind

📌 Folge: Das Einkommen, das auf die Grundsicherung angerechnet wird, verringert sich, wodurch sich der Auszahlungsbetrag für das ALG II erhöht.

Rechtlicher Hintergrund

Die Entscheidung basiert auf dem Grundsatz, dass notwendige Ausgaben zur Erwerbstätigkeit oder Lebensführung einkommensmindernd berücksichtigt werden können. Die Kfz-Haft­pflichtversicherung zählt zu diesen notwendigen Ausgaben – insbesondere, wenn das Fahrzeug tatsächlich genutzt wird.


Vorteile für ALG-II-Empfänger

Höherer ALG-II-Auszahlungsbetrag durch Abzug der Beiträge
✔ Auch möglich bei abweichender Eigentums- oder Vertragslage
✔ Gerichtsurteil stärkt Rechte von Grundsicherungsempfängern
✔ Gilt bundesweit als Orientierung für ähnliche Fälle


Tipp vom Ver­sicherungs­makler Jürgen Link (Neuhof / Fulda):

Als erfahrener Makler unterstütze ich Sie dabei, günstige Kfz-Haft­pflichtversicherungen zu finden – mit soliden Leistungen, auch für Menschen mit begrenztem Einkommen. Gemeinsam prüfen wir, ob und wie die Beiträge angerechnet oder abgesetzt werden können.

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Quelle: MMV Wirtschaftsdienst Ver­sicherungs­makler Ausgabe 09/2016

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