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Sondereinstufungen in der KFZ-Versicherung – clever sparen mit dem richtigen Rabatt

KFZ Versicherung VSL Neuhof / Fulda

Sondereinstufungen in der KFZ-Versicherung – clever sparen mit dem richtigen Rabatt

In der KFZ-Versicherung bieten viele Gesellschaften sogenannte Sondereinstufungen an, mit denen Sie bares Geld sparen können – selbst wenn Ihr alter Vertrag längst erloschen ist. Gerade bei Zweitwagen, jungen Fahrern, ehemaligen Dienstwagenfahrern oder Altverträgen mit Schadenfreiheitsrabatt (SFR) lohnt es sich, genau hinzuschauen.

SFR-Übernahme aus Altverträgen – auch nach mehr als 7 Jahren

Nor­malerweise verfällt ein Schadenfreiheitsrabatt (SFR) nach 7 Jahren Inaktivität. Doch als erfahrener Ver­sicherungs­makler aus Neuhof / Fulda kann Jürgen Link in vielen Fällen den alten Rabatt wieder aktivieren – selbst wenn das Fahrzeug bereits vor 10 oder 15 Jahren abgemeldet wurde. Voraussetzung: Der Versicherungsnehmer ist identisch und der Rabatt wurde nicht übertragen oder anderweitig genutzt. Nachweise wie eine Original-Beitragsrechnung oder ein Aufhebungsnachtrag sind erforderlich.

Sondereinstufung für Fahranfänger ab 17 Jahren – SF 5 möglich

Für junge Fahrer bietet sich ein starker Einstieg in die Auto­ver­si­che­rung: Wenn das Fahrzeug auf das Kind als Halter und Versicherungsnehmer zugelassen ist, und die Eltern ein Fahrzeug mit mindestens SF 5 führen, kann der Nachwuchs direkt mit SF-Klasse 5 (ca. 49 %) einsteigen – günstiger geht’s kaum. Voraussetzung: Die Eltern sind unterhaltspflichtig oder leben mit dem Kind im selben Haushalt.

Zweitwagenregelung – SFR wie beim Erstfahrzeug

Es gibt zwei Varianten für eine besonders günstige Zweitwagenversicherung:

  • Variante 1: Gleicher SFR wie beim Erstfahrzeug (z. B. SF 20)
    Voraussetzungen:

    • Beide Fahrzeuge sind auf denselben Versicherungsnehmer zugelassen

    • Fahrer ist ausschließlich der VN

    • Der Versicherungsnehmer ist mindestens 23 Jahre alt

    • Das Erstfahrzeug hat mindestens SF 9

    • Keine Vorversicherung für das Zweitfahrzeug

  • Variante 2: Maximal SF 8 (ca. 42 %)
    Voraussetzungen:

    • Erst- und Zweitwagen sind auf den VN, Ehepartner oder Lebenspartner zugelassen

    • Alle Fahrer sind mindestens 23 Jahre alt

    • Erstfahrzeug ist mindestens in SF 4

Sonderkonditionen für neue Fahrzeuge – SF 3 möglich

Für neu hinzukommende Fahrzeuge wie PKW, LKW (bis 3,5 t), Campingfahrzeuge oder Motorräder kann direkt eine Sondereinstufung in SF 3 (ca. 55 %) erfolgen. Eine hervorragende Möglichkeit für Fahrzeugwechsler oder Familien mit mehreren Fahrzeugen.

SFR für ehemalige Dienstwagenfahrer

Sie hatten viele Jahre einen Dienstwagen und waren als Fahrer ohne Schaden unterwegs? Dann können Sie Ihren Dienstwagenrabatt mitnehmen. Dafür benötigen Sie lediglich eine schriftliche Bestätigung Ihres Arbeitgebers. Die Einstufung erfolgt individuell – oft deutlich besser als bei Fahranfängern.


Sondereinstufungen vom Experten nutzen

Jürgen Link, unabhängiger Ver­sicherungs­makler aus Neuhof bei Fulda, kennt die Sonderregelungen vieler Versicherer. Ob Wiederaktivierung alter SFRs, Sondereinstufung für junge Fahrer oder optimale Zweitwagenabsicherung – er hilft Ihnen dabei, die besten Konditionen zu sichern.

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Stand: 01.06.2025 

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